Christian Fischer
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB für unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien und Renditeobjekte/Gewerbeimmobilien
Beratung und Marktwertermittlung beim Immobilienkauf/-verkauf
Bewertung von Belastungen und Rechten an Grundstücken
Immobilien- und Marktanalyse
Ermittlung von Mietpreisen
Immobilienbewertung in Thüringen durch Zertifizierten Bausachverständigen, spezialisiert auf die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke in Erfurt, Weimar, Jena und ganz Thüringen.
Ich bewerte gern Ihre Immobilie im Raum Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Gotha, Suhl, Arnstadt, Nordhausen und Mühlhausen. Immobilienbewertung im Ilm-Kreis. Auch bin ich auf Anfrage für Sie bundesweit unterwegs.
Professionelle Immobilienbewertung vom zertifizierten Bausachverständigen in der Landeshauptstadt Erfurt, Weimar, Jena und ganz Thüringen.
Es gibt viele Gründe für die Notwendigkeit von Immobilienbewertungen.
Häufige sind die üblichen Kauf- und Verkaufsprozesse aber auch Spezialthemen wie Scheidungen, Erbschaften und die Bewertung für steuerliche Belange (wie Unternehmensübergabe/-aufgabe, Erbschaftssteuer, etc.) Gegenstand einer Bewertung. Nicht selten ist es auch das Interesse der Eigentümer den Marktwert ihrer Immobile zu kennen.
In fast allen der zuvor genannten Punkte ist es von großer Bedeutung, gegenüber dem Verhandlungspartner (Käufer/Verkäufer, Finanzamt, Erbengemeinschaft, Geschäftspartner, etc.) im Vorteil zu sein, und den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen. Dies stärkt die Verhandlungsposition und schütz vor ungerechtfertigten Vermögensverlust.
„Alle Menschen sind schlau, die einen vorher, die anderen hinterher.“
– Birgit Gold
Vorrangig ist die Aufgabe des Sachverständigen die Ermittlung des aktuellen Marktwertes, auch Verkehrswert bezeichnet. Die gesetzlichen Vorgaben dafür ergeben sich aus den Baugesetzbuch § 194. Der Sachverständige sollte seine Aufgabe unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig und gewissenhaft ausführen.
Im weitesten Sinne hat er auch eine Vermittlerfunktion, denn er soll den Marktwert ermitteln, also objektiv und neutral betrachtet den für alle Seiten fairsten Wert. Er soll am Ende Parteien zusammen bringen wo grundsätzlich unterschiedliche Sichtweisen und Wertevorstellungen vorherrschen.
Beispiele:
Betrachtung aus steuerlicher Sicht
Um den Wert marktgerecht und bezogen auf die Einzelimmobilie ermitteln zu können, sind einige Unterlagen erforderlich.
Hierzu zählen:
Als Sachverständiger kann sich in Deutschland jeder, der nur etwas mehr Fachwissen als der Durchschnitt hat, bezeichnen. Diese Bezeichnung ist weder geschützt noch an große Anforderungen geknüpft.
Demgegenüber stehen die zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen. Diese müssen ihr Fachwissen anhand von Berufsausbildungen, Abschlüssen und mehrjähriger Berufserfahrung nachweisen. Die Gutachten werden regelmäßig von der Zertifizierungsstelle überwacht und entsprechende Weiterbildungstage sind jährlich nachzuweisen.
Neben der Erstzertifizierungsprüfung ist bei den zertifizierten Sachverständigen auch eine wiederkehrende Prüfung erforderlich (alle drei Jahre). Entsprechendes Fachwissen wird also voraus gesetzt.
Das Honorar wird in gemeinsamer Abstimmung und in Anlehnung an die von den Sachverständigen Verbänden veröffentlichten Honorartabellen festgelegt. Im Gegensatz zur reinen Festlegung nach Honorartabellen, welche sich am ermittelten Verkehrswert orientieren, ist das vereinbarte Pauschalhonorar die für beide Seiten transparenteste und fairste Lösung. Aus rein objektiver Sicht und unter Berücksichtigung der Anforderungen an ein Gutachten (objektiv, neutral, unparteiisch, unabhängig und ohne persönliches Interesse), ist das Honorar in Abhängigkeit vom ermittelten Verkehrswert nur schwer zu vertreten.
Bei Ihrer Anfrage werden wir daher gemeinsam objektiv, transparent und marktgerecht das Pauschalhonorar festlegen.
Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich Ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht, z.B. durch mehrmals pro Jahr durchgeführte Kontrollen von angefertigten Gutachten.
Erfahren Sie mehr über mich, oder lesen Sie Wissenswertes zum Thema der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke.
Ich bewerte gern Ihre Immobilie im Raum Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Arnstadt, Gotha, Suhl, Nordhausen, Mühlhausen und in Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm oder in der Gemeinde Amt Wachsenburg.
Auch bundesweite Bewertungen sind auf Anfrage möglich!